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Fremdsprachenkorrespondent/In (BFS) |
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STAATLICH GEPRÜFTE/R FREMDSPRACHENKORRESPONDENT/IN
2-jährige Berufsausbildung
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Beginn: 14. September 2010
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- Zugangsvoraussetzungen: mindestens Mittlere Reife oder Quabi
- Vollzeitstudium
- Stundenplan nach Möglichkeit: Mo. - Fr. von 08.00 - ca. 14.00 Uhr
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a) 1. Englisch
b) 1. Englisch,
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2. Französisch
2. Spanisch |
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Wirtschaft, Deutsch, Sozialkunde, EDV, Textverarbeitung |
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Englisch-Einstufungstest: ab sofort Sondertermine möglich
( Bitte zum Test tel. anmelden )
Förderung: Bafög, Bildungskredit und SVG möglich.
incl. LCCI - Abschluss Level 1 oder 2 London Chamber of Commerce and Industry. siehe Artikel in Stiftung Warentest November 2007
incl. Französisch-Sprachdiplom DELF/DALF
Nach Abschluss Aufbaustudium möglich zum/r
"Staatl. gepr. EUROKORRESPONDENT/IN" (1 Jahr)
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AUSBILDUNGSZIELE
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Die Berufsfachschule dient der berufsqualifizierenden Ausbildung von Fremdsprachenkorrespondenten in einer ersten und zweiten Fremdsprache. Die Teilnahme am Unterricht berechtigt nach erfolgreichem Durchlaufen der vorgesehenen Ausbildungszeit zur Teilnahme an der Abschlussprüfung. In dieser Berufsausbildung werden alle Aspekte der gewählten Fremdsprachen eingehend behandelt. Durch die umfassende Gestaltung der kultusministeriell vorgegebenen Stundentafel und die sich daraus ergebende stoffliche Vielfalt des Angebotes werden die Studenten bis hin zur Bearbeitung allgemeiner und fachlicher Texte mittleren und höheren Schwierigkeitsgrades und zur Übernahme von Dolmetschaufgaben von allgemeinem und fachlichem Inhalt intensiv geschult. Darüber hinaus werden alle Gebiete der fremdsprachlichen Handelskorrespondenz in beiden Sprachen an Hand von praxisgerechten Übersetzungsbeispielen eingehend bearbeitet. Die intensive Beschäftigung mit landeskundlichen Themen, zusammen mit dem gewählten Fachgebiet und den bürotechnischen Fächern runden die Ausbildung ab und ermöglichen den Einsatz des Fremdsprachenkorrespondenten in zahlreichen Bereichen.
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Einsatzmöglichkeiten für Fremdsprachenkorrespondenten
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Aufgrund der erworbenen Sach- und Fachkenntnisse können Fremdsprachenkorrespondenten Stellen in folgenden Verantwortungsbereichen einnehmen:
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- als Import-Export-Sachbearbeiter
- als Übersetzer des kaufmännischen Schriftverkehrs jeder Art
- als Übersetzer von Außenhandelsdokumenten und Texten wirtschaftlichen Inhalts
- als Informant bei landeskundlichen Fragen und Fragen zur Wirtschaftslage des jeweiligen Landes
- als Dolmetscher bei geschäftlichen Besprechungen und Verhandlungen, bei Auslandsreisen oder beim Besuch ausländischer Geschäftspartner
- als Sachbearbeiter bei Fluggesellschaften
- als Reise- und Flugbegleiter
- als Fremdsprachentypist
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| Der Beruf des zweisprachigen Fremdsprachenkorrespondenten erfordert, wie jeder Fremdprachenberuf, nicht nur gute umgangssprachliche Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache, sondern darüber hinaus gründliche Fachkenntnisse, ohne die man diesen Beruf nicht ausüben kann. Sprachen allein bieten keine Grundlage für die Beschäftigung in Wirtschaft und Verwaltung. |
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| Kultusministeriell vorgegebene Stundentafel für die 2-jährige Berufsausbildung |
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Erste Fremdsprache: Englisch
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1.Schj.
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2.Schj.
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| Allgemeine Sprachgrundlagen: |
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Grammatik mit praktischen Übungen Wortschatz/Synonymik/Idiomatik mit praktischen Übungen, Diktat |
6
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3
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| Mündliche Sprachbeherrschung: |
Einführung in das Übersetzen
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3
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-
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Übersetzen aus der Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte)
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-
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3
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Übersetzen in die Fremdsprache (gemein- und fachsprachliche Texte)
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-
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3
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Auslandskunde (fremdsprachig)
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-
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2
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Handelskorrespondenz (zweisprachig)
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2
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2
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| Fachgebiet Wirtschaft oder Technik: |
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Zweite Fremdsprache: Französisch oder Spanisch
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| Allgemeine Sprachgrundlagen: |
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Im ersten Schuljahr Grammatik, Wortschatz, Idiomatik mit Übersetzungs- und Sprechübungen |
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8
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2
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Im zweiten Schuljahr Grammatik, Wortschatz, Idiomatik mit Sprechübungen |
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-
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2
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-
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3
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Übersetzen aus der und in die Fremdsprache |
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-
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1
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| Allgemeinbildende Fächer: |
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1
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1
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1
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1
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Textverarbeitung (Maschinenschreiben am PC) |
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3
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3
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Datenverarbeitung (Excel, Powerpoint) Bewerbertraining
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2
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2
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Förderung: Bafög, Bildungskredt
SGB III Förderung Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen
SVG (Soldatenversorgungsgesetz nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen)
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